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Nur normgerecht ist sicher
Normgerechte Handläufe bringen Sicherheit und sind ein schmückendes Element für alle Häuser. Flexo Handläufe sind gesetzeskonform nach den SIA-Normen 358 und 500 sowie nach der VSS SN 640 238.
Unsere Handläufe erfüllen Vorgaben von bfu und suva, werden von der Schweizer Interessenvereinigung Treppensicherheit empfohlen und sind tausendfach bewährt.
Nähere Infos unter:
www.treppensicherheit.ch
Flexo Handläufe sind patentiert und werden nur von qualifizierten Mitarbeitern montiert. Daher bieten wir unsere Handläufe nur inklusive der kompletten und fachgerechten Montage an.
Nur normgerecht ist sicher
Gesetze und Verordnungen, Empfehlungen der Berufsgenossenschaften, Regelungen des Arbeitsschutzes sowie die SIA-Normen regeln die Notwendigkeit von Handläufen an Treppen.
Zusammengefasst gilt Folgendes:
Grundsätzlich sind in der Schweiz an allen Treppen ab 5 Stufen Handläufe anzubringen, egal ob im Gebäude oder im Freien. Bei Treppenbreiten von mehr als 1,5 m müssen auch in Arbeitsstätten beidseitig Handläufe angebracht werden. In Gebäuden mit Publikumsverkehr, also dort wo sich Menschen auf Treppen begegnen können, und wo ältere und behinderte Menschen anzutreffen sind, müssen beidseitige Handläufe angebracht werden.
Oftmals bereits schon ab 2 Stufen – im Hinblick auf die Altersentwicklung sicher eine sinnvolle Vorgabe. Nicht wegen dem Gesetz, sondern um der Menschen willen sollen Handläufe vorhanden sein.
Der äussere Handlauf (Wandhandlauf) muss durchgehend auch über Podeste und Fensteröffnungen ausgeführt werden, sowie 30 cm vor der ersten Stufe beginnen und 30 cm nach der letzten Stufe enden. Dazu griffsicher, umgreifbar und kontrastreich zur Wand sein.
Oftmals werden die Kosten für einen Handlauf von der IV bezahlt, wenn damit auch die selbständige Lebensführung ermöglicht wird.
Aber nicht nur wegen Normen und Gesetzen, sondern in erster Linie um der Menschen willen sollen Handläufe vorhanden sein.
Im privaten Haus empfehlen Ärzte, Gerontologen, Versicherungen, bfu, die Terz-Stiftung, www.treppensicherheit.ch, www.wohnenimalter.ch und die Behinderten-Verbände den Handlauf möglichst an der Breitseite der Stufe, bei älteren und behinderten Menschen den beidseitigen Handlauf.
Handläufe sind für Planer und Architekten, für Wohnbauunternehmen, Immobilienverwaltungen und den öffentlichen Bauherren, aber vor allem für den privaten Hausbesitzer auch mehr und mehr zum Gestaltungselement geworden. Nicht nur wegen den Vorschriften, sondern auch weil sie einfach schön sind, werden Flexo Handläufe gewählt.
Welche optisch ansprechenden Lösungen mit Handläufen möglich sind, können Sie hier auf dieser Website oder in einer unserer Broschüren für Flexo Innenhandläufe und Flexo Aussenhandläufe sehen.